Unsere Dienstleistung:

Halter-Schutz und -Interessenvertretung       

Einem Hund ein Zuhause zu geben, ist eine anspruchsvolle und erfüllende Aufgabe - aber heutzutage leider auch mit nicht kalkulierbaren rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden ... nicht nur für die Halter so genannter "Listenhunde"!

Unsere Kernkompetenz liegt in der individuellen Vorbereitung des jeweiligen Hundes auf gewünschte oder behördlich veranlasste Prüfungen und Begutachtungen, also im gezielten Training insbesondere für

 

Begleithundeprüfung

Sachkundenachweis (D.O.Q.) und "Hundeführerschein"

sowie

Wesenstest.

 

Sie schließt die ganzheitliche Begleitung des Halters im Umgang mit Behörden und Institutionen selbstverständlich mit ein.

Maßgeblich sind dabei insbesondere die einschlägigen Rechtsgrundlagen der vier Bundesländer, in denen wir derzeit aktiv sind, i.e.,

- Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

- Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

- Hessen: Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)

- Thüringen: Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren